Fliegen lernen!

An Wochenenden, Feiertagen und manchmal auch unter der Woche treffen wir uns, um zu fliegen. Flugschüler fliegen zunächst mit einem Fluglehrer im doppelsitzigen Segelflugzeug. Ihr werdet staunen, wie schnell man ein Flugzeug beherrschen kann. Wer hinreichend sicher ist, darf zunächst unter Aufsicht eines Fluglehrers alleine fliegen. Natürlich gibt es noch einiges an Theorie zu lernen – das ist aber kein Hexenwerk. Am Ende der Ausbildung stehen eine theoretische und praktische Prüfung, um die Pilotenlizenz zu erwerben (Mindestalter 16 Jahre).

Wenn Du das Segelfliegen einmal testen und uns kennenlernen möchtest, kannst Du bei uns für einen Monat „hineinschnuppern“. Nährere Infomationen findest Du hier.

Übrigens: Wer als Segelflieger verstanden hat, wie Fliegen funktioniert, hat es auch leichter (und viel kostengünstiger), wenn er das Motorfliegen lernen möchte.

Voraussetzungen fürs Fliegen:

  • Du musst mindestens 13 Jahre alt sein (natürlich kann man auch als Erwachsener mit dem Fliegen anfangen!). Für den ersten Alleinflug musst Du 14 Jahre alt sein.
  • Du musst unserer Verzichtserklärung ausfüllen (versicherungsrechtliche Frage). Wenn Du noch nicht volljährig bist, müssen beide Eltern/Erziehungsberechtigte unterschreiben. Den Vordruck bekommst Du bei uns.

Bevor Du das erste Mal alleine Fliegen darfst, brauchst Du außerdem:

  • ein medizinisches Tauglichkeitszeugnis (das ist eine fliegerärztliche Untersuchung, wo Du einmal grob durchgecheckt wirst).

Kosten

Im Gegensatz zu einer weitverbreiteten Meinung ist Segelfliegen nichts Elitäres. Mit unserer Flugschülerpauschale kann man bei uns für 65 Euro pro Monat fliegen. Diese gilt bis zum Erhalt der Segelfluglizenz.

Darin sind enthalten:

  • eine Windenstart-Flatrate
  • alle Fluggebühren (inkl. der Landegebühren)
  • die gesamte theoretische und praktische Ausbildung durch unsere Fluglehrer
  • 30 Minuten Flugzeugschlepp/Jahr.

Zum Fliegen gehört natürlich auch die Wartung der Flugzeuge, wobei man die nötigen technischen Fähigkeiten erlernt – Du musst also auch kein Technikspezialist sein. Außerdem fallen jede Menge andere Arbeiten am Flugplatz an. Als Flugschüler im Rahmen der Flugschülerpauschale sind jährlich 60 Arbeitsstunden zu leisten. Wer die Arbeiststunden nicht erbracht hat, muss einen Ausgleich zahlen.